Sie haben in der Probezeit einen Urlaubsanspruch von 1,67 Tagen pro voll erarbeiteten Monat. Ein Beispiel: Sie nehmen die Arbeit am 04.01.2023 auf, somit haben Sie ab dem 04.02.2023 einen Anspruch auf 1,67 Urlaubstagen. Der Jahresanspruch beläuft sich laut iGZ-Tarifvertrag auf 25 Urlaubstagen.