

Schnellbewerbung
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Allgemein gilt, dass Sie mit der Wahrheit in Summe immer besser fahren, denn: Ehrlich währt am längsten! In unserem Zusammenhang spielt es nur eine untergeordnete Rolle, wie Sie moralisch zum Lügen oder „Lügen müssen“ stehen. Und letztlich müssen Sie es mit sich vereinbaren, inwieweit Sie in einem Bewerbungsgespräch bei der Wahrheit bleiben – oder eben nicht.
Von Gesetzes wegen sind den Bewerbern Lügen im Vorstellungsgespräch durchaus gestattet. Aber nur dann, wenn Ihnen unzulässige Fragen gestellt werden.
Es wäre eine unglückliche Reaktion, wenn Sie Ihrem Gegenüber sagen: „Diese Frage dürfen Sie mir gar nicht stellen!“ Oder gar: „Das geht Sie gar nichts an.“ Und ein Hinweis auf die Gesetzeslage hilft Ihnen in dieser Situation auch nicht wirklich weiter. Ganz im Gegenteil. Die beschriebenen Antworten vermitteln Ihrem Gegenüber den Eindruck, dass Sie etwas zu verbergen haben, auch wenn das gar nicht stimmt. Zudem verspielen Sie wertvolle (und am Ende sogar entscheidende) Sympathiepunkte.
Vielmehr sollten Sie sich selbst die Frage stellen, ob Sie bei einem Arbeitgeber anfangen möchten, der das Gespräch schon mit unzulässigen Fragen beginnt.
Dem Arbeitgeber sind Fragen zu nachstehenden Bereichen eigentlich nicht erlaubt. Trotzdem werden Sie immer wieder gern gestellt. Hierzu gehören Fragen zu
Ausnahmen gelten für sogenannte Tendenzbetriebe. Handelt es sich bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber um die katholische Kirche, besteht ein berechtigtes Interesse daran, Ihre Konfession in Erfahrung zu bringen.
Die Frage nach Ihrem aktuellen oder bisherigen Einkommen ist für Arbeitgeber ebenfalls tabu. Deshalb ist es Ihnen erlaubt, diese oder ähnliche Fragen mit einer Notlüge zu beantworten.
Eine Besonderheit stellt die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft dar; doch auch sie gehört für zukünftige Arbeitgeber zu den Tabus und muss daher auch nicht ehrlich von Ihnen beantwortet werden. Es sei denn, Sie sind schwanger und könnten in diesem Job aufgrund dieser Tatsache nur bedingt oder gar nicht eingesetzt werden, was der Absicht des Arbeitgebers, diese Stelle zu besetzen, widersprechen würde. Sie und Ihr ungeborenes Kind stünden dann unter besonderem Schutz.
Grundsätzlich schon. Niemand muss sich in Notlügen flüchten. Sind Sie auf derartige Fragen gut vorbereitet, können Sie souverän antworten, ohne sich dabei zu positionieren.
Handelt es sich um unzulässige Fragen, müssen Sie dennoch ehrlich sein, wenn Ihre Antwort für den Job und die Besetzung von entscheidender Relevanz ist.
Haben Sie sich bei einer Bank oder auf eine Stelle beworben, deren Hauptaufgabe im Kassenbereich liegt, müssen Sie Fragen rund um Ihre Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß beantworten, hauptsächlich dann, wenn Sie nach Schulden oder Lohnpfändung gefragt werden.
Geht es um einen Job im öffentlichen Dienst (Beamtenstatus), bei der Polizei oder als Jurist in einer Kanzlei, sind auch Fragen zu eventuellen Vorstrafen erlaubt, die von Ihnen wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Das gilt jedoch auch für einen Lkw-Fahrer, der mit einer Vorstrafe wegen eines Verkehrsdeliktes belastet ist. Auf diese Frage muss ehrlich geantwortet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verurteilung erst vor ein paar Monaten erfolgt ist oder schon mehrere Jahre zurückliegt. Lässt eine heikle Frage jedoch keinen Bezug zum Job erkennen, können Sie guten Gewissens mit einer Notlüge antworten.
Fragen zu ansteckenden Krankheiten müssen Sie grundsätzlich nicht beantworten. Geht es jedoch um einen Job in der Gastronomie, der Lebensmittelindustrie und im medizinischen Bereich, können Sie sich der wahrheitsgemäßen Beantwortung nicht entziehen.
Alle Fragen, die unmittelbar mit dem Beruf/der Position in Zusammenhang stehen, müssen ehrlich beantwortet werden, also Fragen
Ihre Antwort auf die Frage nach einem im letzten Arbeitsvertrag vereinbarten Wettbewerbsverbot muss ebenfalls der Wahrheit entsprechen.
Sollten Sie auf derartige Fragen nicht wahrheitsgemäß antworten, kann Sie das im schlimmsten Fall (den Zuschlag für) den neuen Job kosten.
In unserem Unternehmen sind Sie keine Nummer. Sie zählen als Mensch. Sollten Sie noch offene Fragen zu unserem Unternehmen haben, rufen Sie uns gerne an. Wir beantworten Ihnen all Ihre Fragen ausführlich und nehmen uns Zeit für Sie. Wir sind an langfristigen Mitarbeitern interessiert, die einen Personaldienstleister als Brücke zum festen Arbeitsverhältnis nutzen.
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